Energieberatung

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:

Beratung:
Sie möchten sich grundsätzlich über die Möglichkeiten informieren, wie der Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes reduziert werden kann.

KFW-Förderbank:
Sie planen ganz konkret eine umfassende wärmetechnische Sanierung Ihres Gebäudes und möchten zur Finanzierung ein Darlehen oder Zuschüsse bei der KFW beantragen.

Energiebedarf:  
Sie bauen gerade ein neues Haus und benötigen eine Energiebedarfsberechnung.

Energieausweis:
Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten und benötigen dafür einen Energieausweis.

 

Beratung

Eine Energie-Beratung ist für Sie interessant, wenn Sie sich einmal grundsätzlich über die Möglichkeiten informieren möchten, wie der Heizenergieverbrauch ihres Gebäudes reduziert werden kann. Die Vorgehensweise ist dabei wie folgt:

  •  Ortstermin mit Gebäudebegehung.
  •  Energiebedarfsberechnung des Ist-Zustandes mit Bewertung. Dabei ist es hilfreich, wenn Pläne des Gebäudes und / oder Informationen zur Bauweise vorhanden sind.
  •  Ausgehend vom Ist-Zustand werden mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs beschrieben und rechnerisch bewertet, hinsichtlich:
    •  Einsparung an Energie und Geld
    •  Kosten der Durchführung
    •  Wirtschaftlichkeit

Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Bericht zusammengefasst. Selbstverständlich stehe ich auch danach noch für Fragen zur Verfügung.

 

KFW-Darlehen bei der KFW Förderbank

Die KFW Förderbank stellt für umfassende Gebäudesanierungen mit dem Programm 'Energieeffizient Sanieren' Kredite mit sehr günstigen Konditionen oder Zuschüsse zur Verfügung. Zur Wahl steht die Sanierung zum KFW Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dabei sind jeweils technische Mindesanforderungen zu beachten. Wenn durch die Sanierung ein KFW Effizienzhaus erreicht wird, wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Das Erreichen der unterschiedlichen Stufen des Effizienzhauses muss von einem Energieberater bestätigt werden.

 

EnEV – Energieeinsparverordnung

Jeder Neubau muss die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen. Der Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust dürfen die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Die Einhaltung der Grenzwerte wird im Energiebedarfsausweis zusammengefasst und bestätigt.

Die erforderlichen Berechnungen führe ich gerne für Sie durch.

 

Energieausweis

Mit der Energieeinsparverordnung 2007 wurde der Energieausweis auch für Bestandsgebäude eingeführt. Er muss bei Eigentümer- oder Mieterwechsel vorgelegt werden. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist damit eine allgemein verfügbare Information, der damit mehr Bedeutung bei Vermietung und Verkauf zukommt.

Energieausweise können auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt werden. Zwischen diesen beiden besteht Wahlfreiheit. Ausgenommen sind Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 erstellt und noch nicht wärmetechnisch verbessert wurden. Für diese Gebäude muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie unter: