Luftdichtheit – Blower-Door

Das Blower-Door Verfahren wird zur Untersuchung der Luftdichtheit von Gebäuden eingesetzt. Es ist inzwischen allgemein bekannt und hat sich in der Praxis vielfach bewährt. Mit der Energieeinsparverordnung sind gesetzliche Grenzwerte für die Luftdichtheit eingeführt worden. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Luftdichtheit besteht zwar nicht, sie ist aber zu empfehlen, da sie für alle am Bau Beteiligten nur Vorteile bringt.

Im Neubaubereich wird das Blower-Door Verfahren als qualitätssichernde Maßnahme eingesetzt, um Bauschäden und Komforteinbußen vorzubeugen. Wenn bereits ein Schaden entstanden ist, so können mit dem Verfahren die ursächlichen Leckagestellen ausfindig gemacht werden.

 

Messungen

Die Untersuchung der Luftdichtheit von Gebäuden verfolgt zwei Ziele:

  •  Feststellung von Leckagen
  •  Bestimmung des n​50- bzw. q​50-Wertes

Die Feststellung von Leckagen sollte durchgeführt werden, wenn die luftdichte Schicht noch überall zugänglich ist, um ohne großen Aufwand Nachbesserungen durchführen zu können.

Die Bestimmung des n​50- bzw. q​50-Wertes kann erst erfolgen, wenn alle die Luftdichtheit betreffenden Einbauten und Arbeiten abgeschlossen sind. Da dies häufig erst im fertigen Zustand der Fall ist, sind für Leckagesuche und Messung zwei Termine erforderlich.

Ich führe Blower-Door Messungen seit 1995 durch und bin durch den Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen (Flib) zertifiziert (Nr. 01/2002).

  • Text der ENEV Anlage 4

    Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes:

    Wird bei Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829 : 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - folgende Werte nicht überschreiten:

    • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0/h
    • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5/h

     

    Für Luftvolumina über 1.500 m³ gilt sinngemäß:

    Erfolgt die Bilanzierung nach DIN EN 18599 und übersteigt das Luftvolumen 1.500 m³, so müssen folgende Anforderungswerte an den Hüllflächen bezogenen Kennwert eingehalten werden:

    • ​bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m/h
    • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5 m/h​
 

Software ’winblow’

Die Software ’winblow’ ist für Dienstleister, die selbst Luftdichtheitsmessungen durchführen. Sie erledigt das Auswerten, Ausdrucken und Archivieren der Messdaten und erstellt auch das Grundgerüst für Ihren Bericht. Die Auswertung der Messungen erfolgt gemäß EN 13829.

Rechts finden Sie einige Screenshots der Programmoberflächen.

Preis der Neulizenz für die aktuelle Version 3.3:  150,- € netto.

 

Kalibrierung

Die Norm EN 13829 gibt vor, dass das Blower-Door Messsystem regelmäßig kalibriert werden muss. Ein entscheidender Teil des Messsystems sind die 3 Differenzdruckmessgeräte, mit denen der Gebäudedruck und der Volumenstrom erfasst wird. Das Beiblatt zur EN 13829, erstellt vom Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen (Flib), schlägt vor, die Differenzdruckmessgeräte alle 2 Jahre überprüfen zu lassen.

Ich biete eine sogenannte Werkskalibrierung der Druckmessgeräte an. Dabei werden die Druckmessgeräte einzeln mit einem genauen digitalen Druckmessgerät (mit integrierter Druck-erzeugungseinheit) verglichen. Mit zunehmendem Druck werden jeweils 6 verschiedene Druckwerte angefahren. Als Ergebnis erhalten Sie drei Tabellen mit den Abweichungen zu jedem Messpunkt. Ab winblow 3.1 werden die Kalibrierdaten aus einer Datei automatisch eingelesen und bei der Auswertung berücksichtigt.